Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2021
- Michaela Münz, im weiterne 'Ihre Katzenbetreuung' genannt, verpflichtet sich die Betreuung wie im Betreuungsvertrag
vereinbart durchzuführen.
- Der Tierhalter verpflichtet sich den im Betreuungsvertrag vereinbarten Betrag ohne Abzüge in bar
zu begleichen. Eine Zahlung per Überweisung ist nur dann möglich, wenn dies schriftlich im Betreuungsvertrag vereinbart wurde.
- Der Tierhalter bezahlt mindestens 50% der Gesamtsumme vorab, den Restbetrag bei Rückgabe des Schlüssels.
- Der Tierhalter verpflichtet sich für den Zeitraum der Betreuung ausreichend Futter und
Katzenstreu zur Verfügung zu stellen.
- Im
Falle einer Erkrankung der Katze/n verständigt Ihre Katzenbetreuung
den im Betreuungsvertrag genannten Tierarzt bzw die Tierrettung. Ist der im Betreuungsvertrag
genannte Tierarzt nicht erreichbar oder kein Tierarzt angegeben, darf ein anderer kontaktiert werden.
Die Entscheidung ob eine medizinsche Behandlung notwendig ist, obliegt
Ihrer Katzenbetreuung. Alle anfallenden Kosten trägt der Tierhalter in
vollem Umfang.
- Ihre Katzenbetreuung übernimmt im Falle des Versterbens oder Abhandenkommens der
Katze/n keine Haftung.
- Für Schäden in der Wohnung/Garten/Balkon/Terrasse des Tierhalters, die im
Betreuungszeitraum durch die Katze/n verursacht wurden, übernimmt Ihre Katzenbetreuung keine Haftung.
- Ihre
Katzenbetreuung verpflichtet sich, alle Daten des Tierhalters
vertraulich zu behandeln. In Notfällen ist Ihre Katzenbetreuung berechtigt,
persönliche Daten des Tierhalters an Tierarzt und Polizei zu
übermitteln.
- Ihre Katzenbetreuung verpflichtet sich keinem Dritten (außer
einer zur Vertretung beauftragten Person) Zutritt zur Wohnung des
Katzenhalters zu gewähren.
- Der Tierhalter und Ihre Katzenbetreuung sind berechtigt, ohne Angabe von
Gründen, den mündlich oder schriftlich geschlossenen Tierbetreuungsvertrag bis zu 24
Stunden vor Beginn der vereinbarten Betreuungszeit zu kündigen. Bei einer späteren Kündigung seitens des
Tierhalters sind 50% des Rechnungsbetrages zu entrichten. Bei einer Kündigung seitens Ihrer Katzenbetreuung
besteht kein Anspruch auf Ersatz.
- Sollte es Ihrer Katzenbetreuung während der Betreuungszeit z.B durch höhere Gewalt, Krankheit oder
Unfall nicht möglich sein den Betreuungsvertrag zu erfüllen, besteht
seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung.
- Der Betreuungsvertrag muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
- Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der
übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Fürstenfeldbruck.